Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
GMX ist ein Dienst der 1&1 Mail & Media GmbH, München, nachfolgend "GMX" genannt. Die folgenden GMX-Nutzungsbedingungen gelten für alle Dienste und Inhalte, die von 1&1 Mail & Media unter der Marke GMX, insbesondere auf der Internetseite unter der URL http://www.gmx.net ("GMX-Site") sowie den dazugehörigen Unterseiten (sog. Second- und Third-Level-Domains) und Zusatzseiten angeboten werden, auf die von der GMX-Site verwiesen wird. Hiervon ausgenommen sind ausdrücklich als "Drittdienste" gekennzeichnete Dienstleistungen, die nicht von der GMX selbst sondern von einem Dritten angeboten werden. Für diese Dienste gelten ausschließlich die von dem Dritten eingestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
GMX ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zustimmung des Kunden zu ändern. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde mit der Änderungsmitteilung die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform erhält und der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. GMX verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders hinzuweisen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, GMX hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Vertragsangebot, Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit Annahme des Kundenantrags durch GMX oder mit der ersten Erfüllungshandlung von GMX zustande. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher i. S. d. §13 BGB, wird der Zugang des Kundenangebotes durch GMX unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Kundenantrags dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. GMX stellt dem Verbraucher schriftlich oder auf einem für ihn verfügbaren dauerhaften Datenträger die in § 312 e BGB genannten Informationen auf Nachfrage zur Verfügung. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer i. S. d. § 14 BGB bedarf es der ausdrücklichen Zugangsbestätigung und Annahmeerklärung nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebots oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden gelten als neues Angebot.
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich, GMX jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten; auf entsprechende Anfrage von GMX hat der Kunde die Daten zu bestätigen. Bei Verstoß ist GMX berechtigt, die vertraglichen Leistungen sofort zu sperren.
Widerrufsbelehrung
Sofern der Kunde ein Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde (Fernabsatzvertrag), steht dem Kunden das unten beschriebene gesetzliche Widerrufsrecht zu:
Widerrufbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
1&1 Mail & Media GmbH
GMX – Kundenservice
Brauerstr. 48
D-76135 Karlsruhe
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufbelehrung
Bitte beachten Sie: Nach den gesetzlichen Regeln besteht z.B. kein Widerrufsrecht bei eindeutigem Zuschnitt auf die persönlichen Bedürfnisse (z.B. Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch). Weiterhin besteht kein Widerrufsrecht, wenn wir Ihnen Software auf einem Datenträger liefern und der gelieferte Datenträger von Ihnen entsiegelt wird.
Inhalte, Nutzung von Internet-Seiten und Datenverkehr
Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Gleiches gilt für die Versendung von E-Mails.
Der Kunde darf keine Daten versenden oder auf einem Datenträger von GMX speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe oder Vervielfältigung (z.B. Spamming) geeignet sind, den Bestand oder Betrieb des Rechenzentrums oder Datennetzes von GMX zu gefährden.
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung unter Berücksichtigung des Rechtsinstitutes des Fortsetzungszusammenhangs verspricht der Kunde die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.010,00 (in Worten: fünftausendundzehn Euro). Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes durch GMX ist dadurch nicht ausgeschlossen.
Erlangt GMX Kenntnis davon, dass Internet-Seiten des Kunden und/oder der E-Mail-Verkehr des Kunden mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck gegen gesetzliche Verbote/Gebote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen, ist GMX berechtigt, die rechtswidrigen Informationen zu entfernen oder den Zugang zu diesen zu sperren.
Verstoßen die Internet-Seiten des Kunden und/oder die vom Kunden reservierten und/oder genutzten Domain-Namen oder E-Mail-Adressen oder dessen E-Mail-Verkehr gegen die genannten Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter und hat der Kunde dies zu vertreten, haftet der Kunde gegenüber GMX auf Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden. Der Kunde stellt GMX im Innenverhältnis von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
GMX schickt E-Mails, SMS oder sonstige Nachrichten in das Internet. GMX übernimmt keine Gewähr für die Weiterleitung von E-Mails, SMS oder sonstigen Nachrichten an den Empfänger, ebenso wenig für die richtige Wiedergabe der Internet-Seiten des Kunden in der Internet-Präsenz, es sei denn, GMX kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
Sofern das Datentransfervolumen (Traffic) oder das Datenspeichervolumen die für den jeweiligen Monat tariflich vorgesehene Höchstmenge übersteigt wird GMX zusätzliches Volumen im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
Bestimmte Leistungsangebote von GMX beinhalten ein Virenschutzprogramm, das der Kunde in seinem E-Mail-Account deaktivieren kann. GMX weist darauf hin, dass kein auf dem Markt befindliches Virenschutzprogramm eine hundertprozentige Sicherheit bieten kann. Dies beruht u. a. auf der Vielzahl der sich im Umlauf befindlichen Viren und deren ständiger Aktualisierung. Der Kunde wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch geprüfte E-Mails einen Virus enthalten können. Der Kunde hat insbesondere vor diesem Hintergrund für eine aktuelle Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen.
Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde hat für ihn über das Internet eingehende Nachrichten in angemessenen Abständen abzurufen und auf eigenen Rechnern zu speichern. Für kostenlose GMX FreeMail-Tarife gilt darüber hinaus Folgendes: GMX ist berechtigt, die im Account des Kunden gespeicherten Nachrichten und sonstige Dateien nach einem Zeitraum von 6 Monaten der Inaktivität (kein Login über Webbrowser oder E-Mail-Programm) ohne Rückfrage zu löschen. Nach einem Zeitraum von 1 Jahr der Inaktivität ist GMX darüber hinaus berechtigt, die GMX E-Mail-Adressen ("Aliasse") des Kunden freizugeben und anderen Kunden zur Verfügung zu stellen. Zugang zu seinem GMX Account hat der Kunde danach nur noch über seine Kundennummer in Verbindung mit seinem Passwort. Nach Auswahl einer neuen E-Mail-Adresse steht der entsprechende GMX Zugang wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
Die vom Kunden reservierten und/oder genutzten Domain-Namen sowie die E-Mail-Adressen des Kunden dürfen mit Form, Inhalt und Zweck nicht gegen gesetzliche Verbote/Gebote, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Erlangt GMX Kenntnis von einem Verstoß, so ist GMX berechtigt, den Domain-Namen oder die E-Mail-Adresse zu sperren und/oder der jeweils zuständigen Registrierungsstelle zurückzugeben.
Der Kunde verpflichtet sich, von GMX zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und GMX unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Gebrauch der Passwörter Leistungen von GMX nutzen, haftet der Kunde gegenüber GMX auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal täglich) eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von GMX abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten am Computersystem oder vor der Installation von Hardware durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von GMX erhält.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. Der Kunde trägt dieses Risiko allein.
Ende des Nutzungsrechts
Soweit dem Kunden von GMX ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, gilt:
Zum Ende des Nutzungsrechts gibt der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an GMX zurück. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Pflichten des Kunden gegenüber GMX bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
Domains
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen, die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste.
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird GMX im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. GMX hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. GMX übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
Werden von Dritten gegenüber GMX Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist GMX berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.
Der Kunde ist verpflichtet, GMX einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, GMX unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von GMX über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und GMX das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.
GMX ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
Für den Fall, dass GMX nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist GMX berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
Solange der Kunde selbst zu einer Domain noch keine Inhalte bereitstellt, ist GMX berechtigt, eigene Inhalte wie Werbung für GMX oder Dritte einzublenden.
Lieferung, Leistungen
GMX gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von GMX liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) über das Internet nicht zu erreichen ist. GMX kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z. B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen GMX zur Erbringung ihrer Leistung notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
Die Hardware wird vom Kunden selbst aufgestellt, in Betrieb gesetzt und getestet. Ausgenommen hiervon sind solche Bestandteile, die mit "Aufstellung durch GMX oder einen der GMX-Geschäftspartner" gekennzeichnet sind. Die Gefahr geht mit Übergabe auf den Kunden über.
Im Falle des Versendungskaufes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über, wenn der Kunde Unternehmer ist. Der Annahmeverzug steht der Übergabe gleich.
Die vertragsgegenständlichen Programme installiert GMX nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
Die Funktionsfähigkeit bereits beim Kunden installierter Programme mit den neuen, vertragsgegenständlichen Programmen ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Gegenstand der Leistungspflicht von GMX ist -- auch wenn die Installation als solche von GMX erbracht wird -- insbesondere nicht die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Programme an die vertragsgegenständliche Software. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen Programme von GMX bezogen worden sind. Weitere begleitende Leistungen von GMX, auch die Benutzereinführung und Ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
GMX ist berechtigt, Handbücher und Bedienerhilfen zum Vertragsgegenstand gegebenenfalls auf Datenträger, zum Beispiel auf CD-ROM, anzuliefern.
Im Übrigen wird GMX dem Kunden zweimal wöchentlich per E-Mail die Kundenzeitschrift "GMX Magazin" zusenden, die unter anderem wichtige technische Hinweise sowie Tipps und Tricks zu den GMX Dienstleistungen enthält. Kunden der werbefreien GMX Tarife können das Abonnement der Kundenzeitschrift im Menüpunkt "Mein Account" jederzeit kündigen.
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird GMX im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.
GMX hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. GMX übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von GMX. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich GMX das Eigentum an der gesamten gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann GMX - unbeschadet sonstiger Rechte - vom Vertrag zurücktreten und die erbrachte Leistung herausverlangen.
Lizenzvereinbarungen
Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Programme ist GMX oder einer ihrer Geschäftspartner, der sie zum Weitervertrieb der Programme ermächtigt hat.
Der Kunde erhält von GMX ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wenn der Kunde von GMX für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert wird, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das originale Programm und alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben, einschließlich von Teilen des Programms, die mit anderen Programmen verbunden werden. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien.
Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der Geschäftspartner.
Nutzung der Programme
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der das Programm nutzt, dies nur im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung durchführt und diese Lizenzvereinbarung einhält.
Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerkserver installiert ist, gilt als nicht genutzt.
Die von GMX erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem.
Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogrammes stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen.
Einige Programme, die zur Nutzung zu Hause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.
Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von GMX nicht verändern oder entfernen.
Der Kunde ist nicht berechtigt,
- das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen;
- das Programm in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (reverse-assemble, reverse-compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist;
- das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen an dem Programm zu erteilen.
Preise und Zahlung
Die Leistungsentgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto von GMX gutgeschrieben sein.
GMX ist bei unbefristeten Dauerschuldverhältnissen berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von sechs Wochen zu erhöhen. Im Rahmen dieser Vorankündigung wird der Kunde über sein Recht informiert, der Preiserhöhung zu widersprechen. Außerdem wird er auf die Folgen hingewiesen, die mit der Ausübung bzw. Nichtausübung seines Widerspruchsrechts verbunden sind. Der geänderte Preis gilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen dem geänderten Preis widerspricht. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Konditionen/Preisen fortgesetzt. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Preise Festpreise.
Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungsmonates die Entgelte oder deren Bestandteile (z. B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungsmonats bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungsmonats.
Im Verzugsfall ist GMX berechtigt, gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Gegenüber Unternehmern behält sich GMX vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. GMX ist im Verzugsfall weiter berechtigt, die Leistungen einzustellen, überdies, die Internet-Präsenzen, den Internet-Zugang und/oder die E-Mail-Accounts des Kunden sofort zu sperren, es sei denn, eine Sperre würde wegen der verhältnismäßigen Geringfügigkeit des rückständigen Teils gegen Treu und Glauben verstoßen; der Kunde bleibt auch für die Zeit der Sperrungen zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
Mit Forderungen von GMX kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen GMX an Dritte ist ausgeschlossen.
Bei Zahlung der Entgelte durch Lastschrifteinzug berechnet GMX 12 Euro pro Rücklastschrift, wenn der Kunde die Rücklastschrift zu vertreten hat, es sei denn der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Gewährleistung
Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren und insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen schriftlich zu melden. Er hat eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Der Kunde hat GMX bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.
Der Unternehmer hat offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware schriftlich bei GMX anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nach rügelosem Ablauf der Frist ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von GMX durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Der Ersatz von verbrauchtem Erstausstattungszubehör (Schreib- und Druckelemente, Farbträger etc.) ist nicht Bestandteil der Gewährleistung.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr und für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Garantien im Rechtssinne werden, wenn nicht abweichend vereinbart, von GMX nicht übernommen. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Rechte Dritter
GMX wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch GMX in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde GMX von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und GMX alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von GMX entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von GMX gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.
Werden von Dritten gegenüber GMX Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter und dem Kunden zuzurechnender Rechtsverletzung glaubhaft geltend gemacht, ist GMX berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die Präsenzen des Kunden zu sperren.
Haftung
GMX haftet für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben. Im letzteren Fall ist die Haftung von GMX begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet GMX gegenüber Unternehmern nicht. Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt GMX unbenommen. Die gesetzliche Haftung von GMX bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Anwendungsbereich des § 44 a TKG bleibt unberührt. GMX haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung den Inhalt des Angebots betroffen hat. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von GMX.
GMX distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten sämtlicher Seiten, auf die direkte oder indirekte Verweise (sog. "Links") aus dem Angebot von GMX bestehen. GMX übernimmt für diese Inhalte und Seiten keinerlei Haftung. Für die Inhalte dieser Seiten sind die Anbieter der jeweiligen Seiten selbst verantwortlich.
Datenschutz
GMX erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter Datenschutzhinweise abrufbar.
Adress- und Negativdaten werden an andere Konzernunternehmen und eine zentrale Datei übermittelt, die von der United Internet AG zum Zwecke des Schutzes aller Konzernunternehmen geführt wird. Anderen Konzernunternehmen werden diese Daten bei berechtigtem Interesse zweckgebunden zur Verfügung gestellt.
GMX weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz und die Datensicherheit für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider die auf den Webservern gespeicherten Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
Kündigungsfristen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Verträge von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
GMX ist bei Verträgen, die eine den Kunden bindende Laufzeit oder Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. GMX ist bei Verträgen, die eine den Kunden bindende Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von mehr als zwölf Monate und bis zu vierundzwanzig Monate haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende zu kündigen. Beides gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat.
Die Kündigung bedarf der Schriftform; das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
GMX ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn:
- der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät.
- der Kunde schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.
- die Internet-Seiten, der E-Mail-Verkehr des Kunden, die vom Kunden reservierten und/oder genutzten Domain-Namen und/oder die E-Mail-Adresse des Kunden gegen gesetzliche Verbote/Gebote, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstößt.
Die Kündigung erfolgt nach vorheriger Abmahnung durch GMX.
Im Falle einer von GMX ausgesprochenen fristlosen Kündigung ist GMX berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit hätte entrichten müssen, zu verlangen. Das Recht des Kunden, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt unberührt.
Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund ist GMX berechtigt, die Seiten und/oder Accounts des Kunden zu sperren.
Ungeachtet und unbeschadet einer Kündigung ist GMX berechtigt, den Zugang zum Account des Kunden einzuschränken, wenn der Kunde seinen kostenlosen Account länger als sechs Monate nicht durch ein Login genutzt hat.
Schlussbestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn auch der Kunde Kaufmann ist, Montabaur.
Für die von GMX auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1&1 Mail & Media, München Stand: 01/2013

